(Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Spielplatz Natur Tandem-Paragliding)
Spielplatz Natur Tandem-Paragliding verkauft Gutscheine für Tandemflüge im Gleitschirm und vermittelt diese Tandemflüge an Tandempiloten. Spielplatz Natur Tandem-Paragliding tritt daher als Verkäufer und Vermittler auf.
Spielplatz Natur Tandem-Paragliding ist ausdrücklich nicht Veranstalter für den konkreten Tandemflug!
Das Zustandekommen eines Kaufvertrages zwischen Spielplatz Natur Tandem-Paragliding und dem Gutscheinkäufer (Kunden) wird in den folgenden Bedingungen geregelt.
Am Flugtag selbst entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen Fluggast und Tandempilot. Vor dem Tandemflug muss der Gutscheininhaber bzw. Fluggast mit dem Veranstalter für den Flug (hier: der persönliche Tandempilot) nach Einweisung und Belehrung einen Luftbeförderungsvertrag mittels Unterschrift abschließen. Hierfür fallen keine weiteren Kosten an. Es gelten die angeführten Bedingungen.
Spielplatz Natur Tandem-Paragliding – Inhaber Florian Schroll oder Piloten, verpflichten sich, die in der Anmeldung oder im Flugticket namentlich genannte Person im doppelsitzigen Gleitsegel als Passagier zu befördern.
Die Bedingungen erkenne ich durch Absenden meiner Anmeldung / Bestellung, Begleichen des Rechnungsbetrages, mündliches Erteilen eines Beförderungsauftrages und durch Einlösung des Tickets an.
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1. Der Einzelunternehmer Florian Schroll, handelnd unter „spielplatz-natur.de“ (nachfolgend „Veranstalter“), organisiert begleitete Gleitschirmflüge (nachfolgend „Tandemflüge“), die von ihm persönlich oder durch von ihm eingesetzte Hilfspersonen (nachfolgend „Piloten“) durchgeführt werden. Über die Website unter www.spielplatz-natur.de bietet er sowohl den Verkauf von Gutscheinen für Tandemflüge als auch die Möglichkeit zur direkten Buchung von Tandemflügen an. Vertragspartner (nachfolgend „Kunden“) können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
1.2. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.3. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
1.4. Teilnehmer eines Tandemflugs (nachfolgend „Teilnehmer“) kann sowohl der Kunde selbst als auch der berechtigte Inhaber eines Gutscheins sein.
1.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die ein Kunde mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der Website des Veranstalters unter www.spielplatz-natur.de dargestellten Gutscheine und/ oder Veranstaltungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
2. Vertragsschluss
2.1. Die auf der Website des Veranstalters beschriebenen Gutscheine und/ oder Veranstaltungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Veranstalters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.2. Bei einer Bestellung von Gutscheinen kann der Kunde das Angebot über das auf der Website des Veranstalters vorgehaltene Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er einen Gutschein mit der von ihm gewünschten Veranstaltung ausgewählt und seine persönlichen Daten im Online-Bestellformular hinterlegt hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf den ausgewählten Gutschein ab. Ferner kann der Kunde sein Angebot auch telefonisch, per Telefax, per E-Mail oder postalisch abgeben. Die direkte Buchung von Veranstaltungen ist nur telefonisch oder per E-Mail möglich.
2.3. Der Veranstalter kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen, indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert. Bei einer Bestellung von Gutscheinen kann der Veranstalter das Angebot des Kunden auch dadurch annehmen, dass er ihm innerhalb vorgenannter Frist einen Gutschein auf dem Postweg zukommen lässt, wobei insoweit der Zugang des Gutscheins beim Kunden maßgeblich ist.
2.4. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
2.5. Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Veranstalters wird der Vertragstext vom Veranstalter gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden nach Absendung seiner Bestellung jedoch nicht mehr über die Internetseite des Veranstalters abgerufen werden.
2.6. Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Veranstalters kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.
2.7. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.8. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
2.9. Meldet der Kunde weitere Teilnehmer für die Veranstaltung an, verpflichtet er sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer einzustehen, sofern er bei der Anmeldung eine entsprechende Erklärung abgibt.
2.10. Handelt es sich bei dem Kunden um eine minderjährige Person, so erfordert der Vertragsabschluss zwischen dem Veranstalter und dem minderjährigen Kunden die Einwilligung bzw. Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen. Der Veranstalter behält sich vor, in diesem Fall den Vertragsschluss von dem Nachweis einer entsprechenden Einwilligung bzw. Genehmigung abhängig zu machen.
3. Widerrufsrecht
3.1. Ist die Vertragserklärung des Kunden auf den Erwerb eines Gutscheins gerichtet und handelt der Kunde bei Abgabe seiner Vertragserklärung als Verbraucher, so steht ihm hinsichtlich seiner Vertragserklärung ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Widerrufsbelehrung – Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung meiner Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie meiner Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Spielplatz Natur Tandem-Paragliding
Florian Schroll
Staller 2
83370 Seeon
E-Mail: info@spielplatz-natur.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf meine Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für mich mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
3.2. Ist die Vertragserklärung des Kunden auf die direkte Buchung eines Tandemflugs gerichtet, so besteht nach § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht, wenn sich der Veranstalter bei Vertragsschluss verpflichtet, den Tandemflug zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die angegebenen Preise des Veranstalters sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
4.2. Zahlungen haben nach Rechnungsstellung per Überweisung oder mit einer Schnellüberweisung mit PayPal auf das Bankkonto des Veranstalters zu erfolgen.
4.3. Bei Gruppenreservierungen behält sich der Veranstalter vor, 50 % des Flugpreises pro Person vorab mittels Rechnung zu erheben. Diese wird im Anschluss des Fluges mit dem Flugpreis verrechnet. Reservierungsgebühren entstehen keine.
4.4. Ferner behält sich der Veranstalter vor, 50 % des Flugpreises mittels Rechnung zu erheben, sollte der Flug am vereinbarten Tag nach dem gemeinsamen Eintreffen am Startplatz durch kurzfristige Wetteränderung nicht durchführbar sein. Der erhobene Betrag wird im Anschluss nach der Durchführung des Fluges an einem neu vereinbarten Tag mit dem Flugpreis verrechnet. Reservierungsgebühren entstehen keine.
5. Berechtigung zur Teilnahme an Tandemflügen
5.1. Teilnahmeberechtigt sind nur Personen ab einer Körpergröße von 1,20 Meter bei mindestens 30 Kilogramm Körpergewicht, und die auch im Übrigen über die körperliche und geistige Eignung zur Teilnahme an einem Tandemflug verfügen. An der nötigen körperlichen Eignung fehlt es insbesondere im Falle von Herz- oder Kreislauferkrankungen, Gleichgewichtsstörungen, Nervenerkrankungen, Knochenkrankheiten oder sonstigen, auch chronischen Erkrankungen, die die Flugfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Eine Schwangerschaft ist nicht gegeben.
5.2. Der Teilnehmer darf bei Flugantritt weder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen.
5.3. Der Veranstalter behält sich vor, die Durchführung des Tandemflugs nach billigem Ermessen zu verweigern, wenn er aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls berechtigte Zweifel an der Flugfähigkeit des Teilnehmers hat.
In diesem Fall behält sich der Pilot vor, eine Gebühr wegen des Ausfalls einzufordern.
5.4. Der Veranstalter behält sich ferner vor, die Durchführung des Tandemflugs nach billigem Ermessen von der Vorlage eines ärztlichen Attests abhängig zu machen, welches die Flugfähigkeit des Teilnehmers bestätigt, wenn er aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls berechtigte Zweifel an der Flugfähigkeit des Teilnehmers hat.
5.5. Handelt es sich bei dem Teilnehmer um eine minderjährige Person, so ist für die Teilnahme die Einwilligung bzw. Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen erforderlich (in der Regel beide Elternteile). Der Veranstalter behält sich vor, in diesem Fall die Teilnahme von dem Nachweis einer entsprechenden Einwilligung bzw. Genehmigung abhängig zu machen.
6. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
6.1. Der endgültige Termin des Tandemflugs wird kurzfristig abgestimmt und in Abhängigkeit von geeigneten Wetterbedingungen vereinbart. Der Veranstalter behält sich vor, Zeit, Ort und/ oder Inhalt der Veranstaltung zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Kunden zumutbar ist. Zumutbar sind nur unerhebliche Leistungsänderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Der Veranstalter wird den Kunden im Falle einer Änderung von Zeit, Ort und/ oder Inhalt der Veranstaltung rechtzeitig hierüber informieren.
Der Kunde/ Fluggast kann nicht auf die Durchführung bestehen, falls ein Flug wegen kurzfristiger Wetteränderung zu gefährlich oder undurchführbar ist. Eventuelle Kosten durch Anreise, Bergbahn, Übernachtung usw. hat der Fluggast/ Kunde selbst zu tragen und können nicht vom Veranstalter eingefordert werden.
6.2. Bei einer erheblichen Leistungsänderung kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.
6.3. Die Rechte nach Ziffer 6.2 hat der Kunde unverzüglich nach der Information des Veranstalters über die Leistungsänderung diesem gegenüber geltend zu machen.
6.4. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt oder Erkrankung des Piloten kurzfristig gegen volle Erstattung eines ggf. bereits entrichteten Teilnahmeentgelts abzusagen. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen.
6.5 Bei wetterbedingter Terminverschiebung oder Ausfall des Fluges aufgrund höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Erstattung sonstiger entstandener Aufwendungen. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt jedoch generell bestehen.
7. Ausrüstung
Die für den Tandemflug notwendige Ausrüstung wird vom Veranstalter gestellt und ist bereits im vereinbarten Flugpreis enthalten.
8. Obliegenheiten des Teilnehmers
8.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Piloten in allen Phasen des Fluges, insbesondere bei Start und Landung, Folge zu leisten.
8.2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, für den Tandemflug geeignete Kleidung, insbesondere feste Schuhe (über die Knöchel reichend) zu tragen.
8.3. Die Anreise in das Fluggelände (zum Startplatz) ist Sache des Teilnehmers. Die Kosten für die Anreise sowie die Kosten für das Bergbahnticket sind vom Teilnehmer zu tragen. Der Teilnehmer ist sich bewusst, auf dem Weg hin zum Startplatz, auf diesem und falls notwendig wieder von diesem in alpinem Gelände unterwegs zu sein, mit allen dazugehörigen Gefahren. Die Anreise erfolgt stets auf eigene Gefahr, dies gilt ausdrücklich auch bei der Wahrnehmung von Hike&Fly-Touren.
8.4. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor seinem Flug eine schriftliche Anmeldung auszufüllen, in der er insbesondere nochmals über die Teilnahmebedingungen für den Tandemflug sowie über die Gefahren der Luftsportart „Paragliding“ informiert wird. Die Kenntnisnahme der AGBs für den Tandemflug ist dabei ebenfalls mittels Unterschrift zu bestätigen.
8.5. Der Teilnehmer hat pünktlich zum vereinbarten Flugtermin zu erscheinen. Erscheint der Teilnehmer zum vereinbarten Flugtermin unentschuldigt nicht oder mit erheblicher Verspätung, oder sagt er den Flug innerhalb einer Frist von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab, kann der Veranstalter die Durchführung des Flugs zu einem anderen Termin verweigern, ist aber gleichwohl berechtigt, vom Teilnehmer den vollen Flugpreis zu fordern. Der Veranstalter muss sich aber den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Eine erhebliche Verspätung liegt insbesondere dann vor, wenn der Veranstalter den Flug nicht mehr durchführen kann, ohne hierdurch den Ablauf nachfolgender bereits vereinbarter Flugtermine zu stören.
8.6. Ziffer 8.5 gilt für die Einlösung von Gutscheinen mit der Maßgabe entsprechend, dass der Gutschein seine Gültigkeit verliert und vom Teilnehmer nicht mehr eingelöst werden kann.
9. Lieferung von Gutscheinen
9.1 Die Lieferung von Gutscheinen erfolgt in gedruckter Form auf dem Versandwege an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift oder per Selbstabholung durch den Kunden. Bei Selbstabholung informiert der Veranstalter den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass der von ihm bestellte Gutschein zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde den Gutschein nach Absprache mit dem Veranstalter am Sitz des Veranstalters abholen.
9.2 Sendet das Transportunternehmen den versandten Gutschein an den Veranstalter zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde durch verweigerte Annahme sein Widerrufsrecht ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Veranstalter ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
9.3 Grundsätzlich geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der Übergabe an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung beim Versendungskauf mit der Auslieferung des Gutscheins am Geschäftssitz des Veranstalters an eine geeignete Transportperson über.
10. Einlösung, Inhalt und Gültigkeit von Gutscheinen
10.1 Gutscheine können nur für die in dem Gutschein genau bezeichnete Veranstaltung eingelöst werden.
10.2 Gutscheine sind 36 Monate ab Kaufdatum gültig und einlösbar.
10.3. Bei Sponsoring- oder Rabattaktionen kann es eine hiervon abweichende Gültigkeitsdauer geben.
10.4 Die Gutscheine sind übertragbar. Der Veranstalter kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Gutschein ihm gegenüber einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
10.5 Der Veranstalter behält sich vor, die Einlösung des Gutscheins gegenüber dem jeweiligen Inhaber zu verweigern, wenn dieser nicht über die notwendige Teilnahmeberechtigung gemäß Ziffer 5 verfügt.
10.6 Bei Verlust eines Gutscheines besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Beförderung durch den Veranstalter.
10.7 Barauszahlungen oder Rücküberweisungen (mit Ausnahme in Fällen Ziffer 3) sind nicht möglich.
11. Haftung
Der Veranstalter haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
11.1. Der Veranstalter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
• bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
• aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2. Verletzt der Veranstalter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 11.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
11.3. Der Veranstalter haftet nicht für die fehlerfreie Durchführung der jeweiligen Tandemflüge anderer Veranstalter oder Piloten. Diese vereinbaren als eigene Veranstalter einen Beförderungsvertrag mit dem jeweiligen Teilnehmer des Tandemfluges.
11.4. Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
11.5. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Veranstalters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
12. Datenschutz
Ich versichere, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Kunden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer einschlägiger Rechtsnormen zu beachten. Es werden stets nur die Daten erhoben und gespeichert, die zur Nutzung eines Services unbedingt erforderlich sind. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Sie werden an Dritte nur dann weitergegeben, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich ist.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
13.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
13.2. Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.
Seeon, 01. Oktober 2024, Spielplatz Natur Tandem-Paragliding, Florian Schroll